Allgemeine Geschäftsbedingungen – Studioproduktionen (Stand 06/2022)
Diese Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen, Lieferungen und Leistungen von JEHNEN MEDIA & IT UG zugrunde, selbst wenn dies im Einzelfall nicht zusätzlich erwähnt wird.
Sie gelten sowohl in unseren Räumlichkeiten in Remagen, Bonn oder Bad Honnef, wie auch vor Ort im Kundenauftrag (bei Konzerten, Aufnahmen, etc.). Zudem sind alle Fernkommunikationen (E-Mail, Brief, Fax, Telefon, usw.) an diese AGB gebunden.
Mit der Auftragserteilung auch aller zukünftigen Geschäfte oder Abnahme der Ware erkennt der Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) Kenntnis und Inhalt unserer jeweils aktuellen AGB ausdrücklich an. Eventuell entgegenstehende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich zugesagt werden.
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Internet, E-Mail und Preislisten gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Eigenschaften, Abbildungen, Preise und Lieferfristen sind nur Richtwerte und können Änderungen unterliegen. Sie werden nur verbindlich, wenn sie im Vertrag oder durch Geschäftskorrespondenz von uns ausdrücklich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tag der Lieferung zutreffenden Daten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dasselbe gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
Es gelten ausschließlich die von uns in einem Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders vereinbart oder angegeben sind wir längstens 14 Wochentage an ein schriftliches Angebot gebunden. Der Lauf dieser Frist beginnt an dem Tag, der auf dem schriftlichen Angebot als Datum angegeben ist. Wir sind bemüht, die Preise in Angeboten und Vorkalkulationen einzuhalten. Der Kunde hat für etwaige Änderungswünsche, die vom vertraglich bestimmten Umfang abweichen, den entstehenden Aufwand zu übernehmen, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird.
Für den Fall, dass nicht ausdrücklich ein fester Preis vereinbart ist, wird der am Tag der Leistung/Lieferung gültige Listenpreis berechnet. Kostenvoranschläge können ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden um 25% überschritten werden.
Sämtliche Preisangaben sind €-Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Wir benötigen zum Zwecke der Vertragsdurchführung die personenbezogenen Daten des Kunden. Diese müssen beim Vertragsabschluss übermittelt werden. Die Daten dienen lediglich für die interne Verwaltung (Rechnungsanschrift etc.). Wir werden die Daten des Kunden, nur soweit gesetzlich erforderlich und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, speichern und verarbeiten. Zu den erhobenen und gespeicherten Daten gehören Name und Anschrift des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, diese Daten korrekt anzugeben. Der Kunde ist berechtigt, der Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu den genannten Zwecken durch uns nach Auftragsfertigstellung schriftlich zu widersprechen. Alle Kundenaufträge (Daten, Aufnahmen, etc.) werden von uns für Nachbestellungen o.ä. archiviert, stets vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir übernehmen keine Garantie für die Archivierung von Daten.
Der Aufnahmetermin wird in Absprache zwischen dem Kunden und dem Produktionsleiter von JEHNEN MEDIA & IT UG schriftlich vereinbart und ist danach bindend. Bei unabgemeldetem Nichterscheinen des Kunden am gebuchten Aufnahmetag ist die volle Höhe der gebuchten Dienstleistung durch den Kunden zu bezahlen, auch wenn diese in einem solchen Fall nicht beansprucht wurde. Bei rechtzeitiger Abmeldung (min. 24 Stunden vor dem Dienstleistungstermin) wird ein neuer Termin vereinbart und es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Wir behalten uns vor, Termine wegen Lieferausfällen, zeitlicher Engpässe, Krankheit oder technischer Wartung zu stornieren oder zu verschieben.
Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zum angegebenen Lieferzeitpunkt wird der Kunde umgehend unterrichtet.
Sofern es zu einem Auftrag zwischen dem Kunden und JEHNEN MEDIA & IT UG kommt, wird die zu erbringende Leistung im Vorfeld schriftlich festgelegt und ist danach für den Kunden sowie für JEHNEN MEDIA & IT UG bindend. Abweichungen und Ergänzungen hiervon bedürfen schriftlicher Zusatzvereinbarungen, die nach den aktuellen Preisen der zusätzlichen Leistungen vergütet werden (sofern nicht anders schriftlich vereinbart).
Der Produktionsleiter von JEHNEN MEDIA & IT UG entscheidet während eines Auftrags über Einsatz und Verwendungszweck der studioeigenen Gerätschaften und der Einrichtung. Während eines Auftrags ist der Kunde verpflichtet, sich in den Räumlichkeiten von JEHNEN MEDIA & IT UG oder am externen Aufnahmeort angemessen zu verhalten und das Equipment sachgerecht zu behandeln. In begründeten Einzelfällen behalten wir uns vor, die Zusammenarbeit mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind durch den Kunden abzugelten. Sofern externe Aufnahmen von der Witterung abhängig sind, ist der Auftraggeber frühzeitig im Vorfeld dazu verpflichtet, eine witterungsunabhängige Location als Ausweichmöglichkeit anzubieten. Ist dies nicht der Fall, behalten wir uns das Recht vor, bei schlechten Witterungsverhältnissen zum Schutz aller Personen und des Equipments den Auftrag kurzfristig abzusagen. Die bis dahin von uns erbrachten Leistungen sind durch den Kunden abzugelten und es besteht kein Recht auf einen eventuell entstandenen Schadensersatzanspruch für den Kunden.
Der Auftraggeber haftet voll für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstanden Schäden in den Örtlichkeiten von JEHNEN MEDIA & IT UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT). Dies gilt ebenfalls für Schäden die bei Aufnahmen vor Ort durch Dritte (z.B. Musiker, Publikum), sowie durch technische oder andere Mängel (z.B. mangelhafte Stromversorgung, Feuchtigkeit) entstehen. Die Ausrüstung von JEHNEN MEDIA & IT UG darf nur von den Mitarbeitern von JEHNEN MEDIA & IT UG bedient werden.
Der Umfang unserer Leistungspflicht ergibt sich aus dem von uns bestätigten Auftrag.
Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung unserer Leistungen erforderlich sind.
Mehrleistungen, die infolge unrichtiger oder fehlerhafter Angaben des Kunden erforderlich sind, gehen zu seinen Lasten. Das gleiche gilt für zeitliche Verzögerungen.
Wir bemühen uns, die angegebenen Termine einzuhalten. Leistungs- und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden. Die Einhaltung der Leistungs- und Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden – auch aus anderen Verträgen – voraus.
Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teilleistungen/Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichteinhaltung verbindlicher Termine und bei fruchtlosem Ablauf einer vom Kunden durch eingeschriebenen Brief zu setzender Nachfrist von mindestens 4 Wochen ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 5% des Auftragswertes wegen Nichterfüllung zu verlangen. Anderweitige Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferungen/Leistungen ausgeschlossen. Gerät der Kunde mit der Abnahme der Lieferung/Leistung in Verzug, so entfallen vereinbarte Zahlungsziele und der Kaufpreis wird zur sofortigen Zahlung fällig.
Hat der Kunde zu Vertragsbeginn ein terminliches Limit für die Fertigstellung der verschobenen Arbeit genannt, steht ihm in beiden Fällen zu, die Studioarbeiten mit Verrechnung der bis dahin geleisteten Arbeiten abzubrechen. Nachträgliche Änderungen am Vertrag können zu einer Verlängerung der Produktionszeit führen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Empfang der Lieferung/Leistung diese unverzüglich auf Funktionsfähigkeit und Vertragsgerechtigkeit zu überprüfen. Offenkundige Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe gerügt werden. Spätere Reklamationen insoweit sind ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft ist. In diesem Fall kommt uneingeschränkt die Vorschrift des §377 HGB zur Anwendung mit der Folge, dass bei gebotener Untersuchung feststellbare Mängel unverzüglich zu rügen sind, da ansonsten die Lieferung/Leistung als genehmigt gilt.
Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt, dass diese spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist anzuzeigen sind. Erfolgt jedoch eine Anzeige nicht innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels, so hat der Kunde die infolge nicht rechtzeitiger Anzeige entstehenden Schäden zu ersetzen. Seine Gewährleistungsrechte als solche jedoch bleiben unberührt.
Die Gewährleistung beschränkt sich in erster Linie auf das Recht zur Nachbesserung. Ist die Lieferung/Leistung mit Mängeln behaftet, die seinen Wert und/oder die Gebrauchsfähigkeit nicht nur unwesentlich beeinträchtigen oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft, so werden wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Die Nachbesserung wird durch uns oder aber durch von uns beauftragte Drittfirmen durchgeführt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Kunde die nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Proben hiervon zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so entfällt unsere Gewährleistungspflicht ersatzlos. Werden die Betriebs- und Wartungsanweisungen der Lieferung/Leistung nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile durch nicht originale Teile ersetzt, so entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Verschleißteile. Sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren nach Ablauf von 6 Monaten vom Tage der Lieferung angerechnet.
Schadenersatzansprüche des Kunden jeglicher Art gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z.B. bei Verlust von Daten oder entgangener Gewinn.
Die Rechnungsbeträge sind mit dem Zugang sofort ohne Abzug fällig. Zahlungsziele müssen schriftlich unter den dann geltenden besonderen Bestimmungen vereinbart werden. Rechnungen können auch für Teillieferungen/Teilleistungen ausgestellt werden.
Schecks oder Wechsel stellen keine Barzahlung dar, sondern werden nur erfüllungshalber angenommen. Diskont und Spesen trägt der Kunde. Für die rechtzeitige Vorlegung der Papiere sind wir nicht verpflichtet. Wir sind zur Abtretung der Forderungen aus der Geschäftsbeziehung berechtigt.
Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen können.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus einem Geschäft in Verzug und/oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen, so sind wir berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Ware zu fordern. Wir sind dann auch berechtigt, vor Lieferung neuer Leistungen/Waren Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.
Dem Kunden steht kein Zurückhaltungsrecht zu. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht.
Ein Aufschlag mit Mahngebühr gilt bei Zahlungsverzug als vereinbart.
Das von uns erstellte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Im Falle eines Abbruchs der Arbeiten besteht seitens des Kunden ein Anspruch auf das bisher erstellte Material, sofern die bisher verrichtete Studioleistung vergütet wurde.
Wir behalten uns alle Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Schutzrechte an sämtlichen Produktionen und damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen vor, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Während des Auftrags dürfen sämtliche von uns erstellen Produktionen und die damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen nicht zu anderen als zu den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt werden und nicht für unbefugte Dritte zugänglich gemacht werden. Eine nicht vereinbarte Nutzung der Produktion und Produktionsunterlagen von JEHNEN MEDIA & IT UG darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht vorgenommen werden.
Erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes werden dem Kunden die Nutzungsrechte an der eigenen Aufnahme eingeräumt.
Mit einem Auftrag zur Vervielfältigung oder Überspielung von bestehenden Tonträgern erklärt der Kunde automatisch, dass er die nötigen Nutzungsrechte an dem zu vervielfältigenden Material besitzt bzw. die Kopien oder Bearbeitungen unter Berücksichtigung geltender Urheber- und Leistungsschutzrechte in Auftrag gegeben werden.
Bei Coverversionen halten wir uns an die Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes. Die Urheber (Komponist, Texter, Produzent, Mixengineer, Verlag und Veröffentlichungsjahr) werden im Bezug auf die Aufnahme genannt. Alle Rechte liegen weiterhin beim Urheber.
Durch mündlichen/schriftlichen Auftrag, unterschriebenen Lieferschein oder Zahlung unserer Rechnung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kunden als angenommen und rechtlich verbindlich.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen wird.
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung.
Erfüllungsort ist Remagen. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Königswinter oder das Landgericht Bonn, und zwar auch für Wechsel- und Scheckforderungen.