AGB / Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Studioproduktionen (Stand 06/2022)

  1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen, Lieferungen und Leistungen von JEHNEN MEDIA & IT UG zugrunde, selbst wenn dies im Einzelfall nicht zu­sätzlich erwähnt wird.

Sie gelten sowohl in unseren Räumlichkeiten in Remagen, Bonn oder Bad Honnef, wie auch vor Ort im Kundenauftrag (bei Konzerten, Aufnahmen, etc.). Zudem sind alle Fern­kommunikationen (E-Mail, Brief, Fax, Telefon, usw.) an diese AGB gebunden.

Mit der Auftragserteilung auch aller zukünftigen Geschäfte oder Abnahme der Ware er­kennt der Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) Kenntnis und Inhalt unserer je­weils akt­uellen AGB ausdrücklich an. Eventuell ent­gegenstehende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schrift­lich zugesagt werden.

Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Internet, E-Mail und Preis­listen ge­machten An­gaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Eigenschaften, Abbild­ungen, Preise und Liefer­fristen sind nur Richtwerte und können Änderungen unter­liegen. Sie werden nur verbindlich, wenn sie im Vertrag oder durch Geschäfts­korrespondenz von uns ausdrücklich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tag der Lieferung zu­tref­fenden Daten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dasselbe gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

  1. Angebote, Preise

Es gelten ausschließlich die von uns in einem Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders vereinbart oder angegeben sind wir längstens 14 Wochentage an ein schriftliches Angebot gebunden. Der Lauf dieser Frist beginnt an dem Tag, der auf dem schriftlichen Angebot als Datum angegeben ist. Wir sind bemüht, die Preise in Angeboten und Vor­kalkulationen einzuhalten. Der Kunde hat für etwaige Änderungswünsche, die vom ver­traglich bestimmten Umfang abweichen, den entstehenden Aufwand zu übernehmen, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird.

Für den Fall, dass nicht ausdrücklich ein fester Preis vereinbart ist, wird der am Tag der Leistung/Lieferung gültige Listenpreis berechnet. Kosten­voranschläge können ohne vor­herige Benachrichtigung des Kunden um 25% über­schritten werden.

Sämtliche Preisangaben sind €-Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehr­wertsteuer.

  1. Datenschutz

Wir benötigen zum Zwecke der Vertragsdurchführung die personenbezogenen Daten des Kunden. Diese müssen beim Vertragsabschluss übermittelt werden. Die Daten dienen lediglich für die interne Verwaltung (Rechnungsanschrift etc.). Wir werden die Daten des Kunden, nur soweit gesetzlich erforderlich und im Rahmen des Bundes­daten­schutzgesetzes zulässig, speichern und verarbeiten. Zu den erhobenen und gespeicherten Daten gehören Name und Anschrift des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, diese Daten korrekt anzugeben. Der Kunde ist berechtigt, der Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner pers­onenbezogenen Daten zu den ge­nan­nten Zwecken durch uns nach Auftrags­fertigstellung schriftlich zu widersprechen. Alle Kunden­aufträge (Daten, Aufnahmen, etc.) werden von uns für Nachbestellungen o.ä. archiviert, stets vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir übernehmen keine Garantie für die Archivierung von Daten.

  1. Aufnahmetermin

Der Aufnahmetermin wird in Absprache zwischen dem Kunden und dem Produktionsleiter von JEHNEN MEDIA & IT UG schriftlich vereinbart und ist danach bindend. Bei unabgemeldetem Nicht­erscheinen des Kunden am gebuchten Aufnahmetag ist die volle Höhe der gebuchten Dienst­leistung durch den Kunden zu bezahlen, auch wenn diese in einem solchen Fall nicht beansprucht wurde. Bei rechtzeitiger Abmeldung (min. 24 Stunden vor dem Dienst­leistungstermin) wird ein neuer Termin vereinbart und es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Wir behalten uns vor, Termine wegen Lieferausfällen, zeitlicher Engpässe, Krankheit oder technischer Wartung zu stornieren oder zu verschieben.

Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zum angegebenen Lieferzeitpunkt wird der Kunde umgehend unterrichtet.

Sofern es zu einem Auftrag zwischen dem Kunden und JEHNEN MEDIA & IT UG kommt, wird die zu erbringende Leistung im Vorfeld schriftlich festgelegt und ist danach für den Kunden sowie für JEHNEN MEDIA & IT UG bindend. Abweichungen und Ergänzungen hiervon bedürfen schriftlicher Zusatzvereinbarungen, die nach den aktuellen Preisen der zusätzlichen Leistungen vergütet werden (sofern nicht anders schriftlich vereinbart).

Der Produktionsleiter von JEHNEN MEDIA & IT UG entscheidet während eines Auftrags über Einsatz und Verwendungszweck der studioeigenen Gerätschaften und der Einrichtung. Während eines Auftrags ist der Kunde verpflichtet, sich in den Räumlichkeiten von JEHNEN MEDIA & IT UG oder am externen Aufnahmeort angemessen zu verhalten und das Equipment sachgerecht zu behandeln. In begründeten Einzelfällen behalten wir uns vor, die Zusammenarbeit mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind durch den Kunden abzugelten. Sofern externe Aufnahmen von der Witterung abhängig sind, ist der Auftraggeber frühzeitig im Vorfeld dazu verpflichtet, eine witterungsunabhängige Location als Ausweichmöglichkeit anzubieten. Ist dies nicht der Fall, behalten wir uns das Recht vor, bei schlechten Witterungsverhältnissen zum Schutz aller Personen und des Equipments den Auftrag kurzfristig abzusagen. Die bis dahin von uns erbrachten Leistungen sind durch den Kunden abzugelten und es besteht kein Recht auf einen eventuell entstandenen Schadensersatzanspruch für den Kunden.

  1. Haftung für Schäden

Der Auftraggeber haftet voll für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstanden Schäden in den Örtlichkeiten von JEHNEN MEDIA & IT UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT). Dies gilt ebenfalls für Schäden die bei Aufnahmen vor Ort durch Dritte (z.B. Musiker, Publikum), sowie durch technische oder andere Mängel (z.B. mangelhafte Stromversorgung, Feuchtigkeit) entstehen. Die Ausrüstung von JEHNEN MEDIA & IT UG darf nur von den Mitarbeitern von JEHNEN MEDIA & IT UG bedient werden.

  1. Erbringen der Leistung, Abnahme durch den Auftraggeber

Der Umfang unserer Leistungspflicht ergibt sich aus dem von uns bestätigten Auftrag.

Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durch­führung unserer Leistungen erforderlich sind.

Mehr­leistungen, die infolge unrichtiger oder fehlerhafter Angaben des Kunden er­forderlich sind, gehen zu seinen Lasten. Das gleiche gilt für zeitliche Verzögerungen.

Wir bemühen uns, die angegebenen Termine einzuhalten. Leistungs- und Liefertermine sind nur dann ver­bindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden. Die Ein­haltung der Leistungs- und Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden – auch aus anderen Verträgen – voraus.

Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teilleistungen/Teillieferungen ver­pflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichteinhaltung verbindlicher Termine und bei fruchtlosem Ablauf einer vom Kunden durch eingeschriebenen Brief zu setzender Nachfrist von mindestens 4 Wochen ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 5% des Auftragswertes wegen Nichterfüllung zu ver­langen. Anderweitige Ent­schädigungs­an­sprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferungen/Leistungen aus­geschlossen. Gerät der Kunde mit der Abnahme der Lieferung/Leistung in Verzug, so entfallen vereinbarte Zahlungs­ziele und der Kaufpreis wird zur sofortigen Zahlung fällig.

Hat der Kunde zu Vertragsbeginn ein terminliches Limit für die Fertigstellung der verschobenen Arbeit genannt, steht ihm in beiden Fällen zu, die Studioarbeiten mit Verrechnung der bis dahin geleisteten Arbeiten abzubrechen. Nach­trägliche Änderungen am Vertrag können zu einer Verlängerung der Produktionszeit führen.

  1. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde ist verpflichtet, bei Empfang der Lieferung/Leistung diese unverzüglich auf Funktions­fähigkeit und Vertragsgerechtigkeit zu überprüfen. Offenkundige Mängel müssen in­ner­halb von 2 Wochen nach Übergabe gerügt werden. Spätere Re­klama­tionen insoweit sind ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft ist. In diesem Fall kommt uneingeschränkt die Vorschrift des §377 HGB zur Anwendung mit der Folge, dass bei gebotener Untersuchung feststellbare Mängel unverzüglich zu rügen sind, da ansonsten die Lieferung/Leistung als genehmigt gilt.

Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt, dass diese spätestens innerhalb der Gewähr­leistungsfrist anzuzeigen sind. Erfolgt jedoch eine Anzeige nicht innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels, so hat der Kunde die infolge nicht rechtzeitiger An­zeige entstehenden Schäden zu ersetzen. Seine Gewährleistungs­rechte als solche jedoch bleiben unberührt.

Die Gewährleistung beschränkt sich in erster Linie auf das Recht zur Nachbesserung. Ist die Lieferung/Leistung mit Mängeln behaftet, die seinen Wert und/oder die Gebrauchsfähigkeit nicht nur unwesentlich beeinträchtigen oder fehlt ihm eine zu­ge­sicherte Eigenschaft, so werden wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb an­ge­messener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung be­heben. Die Nachbesserung wird durch uns oder aber durch von uns beauftragte Dritt­firmen durchgeführt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nach­besserungsversuchen nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Zur Mängel­be­seitigung hat uns der Kunde die nach unserem billigen Ermessen er­forderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegen­stand oder Proben hier­von zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so entfällt unsere Ge­währ­leistungspflicht ersatzlos. Werden die Betriebs- und Wartungsanweisungen der Lieferung/Leistung nicht befolgt, Änder­ungen an den Produkten vorgenommen oder Teile durch nicht originale Teile ersetzt, so entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung er­streckt sich nicht auf Verschleißteile. Sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Ge­währ­leistungs­ansprüche des Kunden verjähren nach Ablauf von 6 Monaten vom Tage der Liefer­ung angerechnet.

Schadenersatzansprüche des Kunden jeglicher Art gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z.B. bei Verlust von Daten oder entgangener Gewinn.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsbeträge sind mit dem Zugang sofort ohne Abzug fällig. Zahlungsziele müssen schriftlich unter den dann geltenden besonderen Bestimmungen vereinbart werden. Rechnungen können auch für Teillieferungen/Teilleistungen ausgestellt werden.

Schecks oder Wechsel stellen keine Barzahlung dar, sondern werden nur er­füllungs­halber angenommen. Diskont und Spesen trägt der Kunde. Für die rechtzeitige Vor­legung der Papiere sind wir nicht verpflichtet. Wir sind zur Abtretung der Forderungen aus der Geschäftsbeziehung berechtigt.

Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen können.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltend­machung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskont­satz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus einem Geschäft in Verzug und/oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen, so sind wir berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Ware zu fordern. Wir sind dann auch berechtigt, vor Lieferung neuer Leistungen/Waren Vorauszahlungen oder Sicher­stellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder von noch nicht er­füllten Verträgen zurückzutreten.

Dem Kunden steht kein Zurückhaltungsrecht zu. Die Aufrechnung kann nur mit un­be­strittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden. Bestehende Ge­währ­leistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht.

Ein Aufschlag mit Mahngebühr gilt bei Zahlungsverzug als vereinbart.

  1. Eigentumsvorbehalt

Das von uns erstellte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigen­tum. Im Falle eines Abbruchs der Arbeiten besteht seitens des Kunden ein An­spruch auf das bisher erstellte Material, sofern die bisher verrichtete Studioleistung ver­gütet wurde.

  1. Urheberrechte

Wir behalten uns alle Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Schutzrechte an sämtlichen Produktionen und damit in Zu­sammen­hang stehenden Unterlagen vor, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Während des Auftrags dürfen sämtliche von uns erstellen Produktionen und die damit in Zu­sammenhang stehenden Unterlagen nicht zu anderen als zu den vertraglich ver­ein­barten Zwecken genutzt werden und nicht für unbefugte Dritte zugänglich gemacht werden. Eine nicht vereinbarte Nutzung der Produktion und Produktionsunterlagen von JEHNEN MEDIA & IT UG darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht vorgenommen werden.

Erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes werden dem Kunden die Nutzungsrechte an der eigenen Aufnahme eingeräumt.

Mit einem Auftrag zur Vervielfältigung oder Überspielung von bestehenden Ton­trägern erklärt der Kunde automatisch, dass er die nötigen Nutzungsrechte an dem zu vervielfältigenden Material besitzt bzw. die Kopien oder Bearbeitungen unter Be­rücksichtigung geltender Urheber- und Leistungsschutzrechte in Auftrag gegeben werden.

Bei Coverversionen halten wir uns an die Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes. Die Urheber (Komponist, Texter, Produzent, Mixengineer, Verlag und Veröffentlichungsjahr) werden im Bezug auf die Aufnahme genannt. Alle Rechte liegen weiterhin beim Urheber.

  1. Schlussbestimmungen

Durch mündlichen/schriftlichen Auftrag, unterschriebenen Lieferschein oder Zahlung uns­erer Rechnung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kunden als angenommen und rechtlich ver­bindlich.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Aus­wirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen wird.

Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung.

Erfüllungsort ist Remagen. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Königswinter oder das Landgericht Bonn, und zwar auch für Wechsel- und Scheckforderungen.

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